Donnerstag, 1. März 2012

Befreiungsantrag


1. März 2012
Die Einfahrt zur Garage wird von der westlichen Seite des Grundstücks erfolgen. Der Bebauungsplan fordert jedoch grundsätzlich zu zur Straße einen Zuschlag von 2m zur Bebauungsgrenze von 3m. Das gilt dann leider formal auch für die nördliche Seite des Grundstücks. Da wir mit unserer Garage möglichst nah an die nördliche Grundstücksgrenze heran wollen müssen wir einen Befreiungsantrag stellen. Hamann fertig diesen Antrag an, den wir unterschreiben und dann einreichen müssen. Auf Nummer sicher gehend drücke ich das Dokument der zuständigen Sachbearbeiterin beim Landkreis Peine persönlich in die Hand.

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