Freitag, 27. April 2012

falschen Bebauungsplan benutzt


27. April 2012
Rückmeldung von Herrn Schur. In der Tat ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens zu niedrig. Frau Deißner hatte bei der Planung jedoch die laut Bebauungsplan limitierte Gebäudehöhe beachten müssen und ist daher (bei bereits reduzierter Dachneigung) zu den festgelegten Höhen gekommen. Herr Schur wiederum stellt fest das doch eigentlich nach oben hin noch 2m Luft ist. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz?
Es stellt sich heraus das bei der Planung die ältere Verson des Bebauungsplanes herangezogen wurde. Die max. Gebäudehöhe wurde in einer späteren version um 2m angehoben. Leider hatten wir Hamann den alten Plan geschickt. Ärgerlich. Frau Deißner plant nur um und ändert auch gleich die Dachneigung zurück auf 22°. Immerhin - gleich noch mehr Platz im Dachstuhl!

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